Schadensgutachter für Privat- und Gerichtsgutachten, allgemeine Schadensgutachten / Wertgutachten / Gutachten

Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen aber auch für private Zwecke werden unabhängige, unparteiische und fachlich fundierte Schadensgutachten / Wertgutachten benötigt. Mit der Erstellung von gerichtlichen Gutachten werden in der Regel nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt. Bei der Erstellung von Gutachten bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Schadensgutachter an die Fragestellungen des Beweisbeschlusses gebunden und durch den geleisteten Eid zur absoluten Neutralität verpflichtet.

Gibt es die Befürchtung, dass Beweismittel an Gebäuden durch bauliche oder sonstige Maßnahmen vernichtet werden, kann das selbstständige Beweisverfahren (Beweissicherung) zur Anwendung kommen. Der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist durch den Antragsteller selbst oder durch seinen Rechtsanwalt bei Gericht zu stellen.

In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, legen wir Umfang und Art des benötigten Gutachtens fest. Dabei gehe ich stets auf Ihre Wünsche und Belange ein.

Adresse:

sbs Segeberger
Bausachverständigenbüro
Dirk Specht

Am Apfelgarten 22
23795 Bad Segeberg

Erreichbar ab:

Mo-Fr Termine nach Vereinbarung
Samstag Termine nach Vereinbarung
Sonntag geschlossen

Kontakt:

Tel.: 04551 - 89 73 82
Fax: 04551 – 89 73 83
E-Mail: mail@sbs-specht.de



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